Häufige Fragen zur Praxis-IT
Antworten auf die Fragen, die uns Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten am häufigsten stellen — verständlich und ohne IT-Kauderwelsch. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an.
- Spezialisiert auf Arzt- und Psychotherapiepraxen
- Metropolregion Nürnberg
- Erreichbar auch samstags
Zusammenarbeit & Kosten
Warum ein spezialisierter IT-Dienstleister — mein Neffe kennt sich auch aus?
Für den privaten Laptop: wunderbar. Eine Praxis ist aber ein reguliertes Umfeld: IT-Sicherheitsrichtlinie, TI-Update-Pflichten, Schweigepflicht, DSGVO, Abrechnungsfristen. Fehler kosten hier nicht Nerven, sondern Behandlungstage, Erstattungen — im schlimmsten Fall das Vertrauen Ihrer Patientinnen und Patienten. Dafür braucht es jemanden, der das hauptberuflich und nachweisbar macht.
Arbeiten Sie auch mit Privatpraxen?
Ja. Viele Anforderungen (Datenschutz, Backup, sichere Kommunikation) gelten unabhängig vom Kassensitz; die TI-Pflichten unterscheiden sich teilweise — wir beraten Sie, was für Ihre Konstellation gilt.
Bekomme ich einen Vertrag mit langer Laufzeit?
Unsere Betreuungsverträge haben faire Laufzeiten [konkret einsetzen]. Wir binden Kunden über Qualität, nicht über Klauseln.
Was ist, wenn ich nur eine einmalige Hilfe brauche?
Auch das geht — etwa ein Sicherheits-Check, eine Gründungseinrichtung oder eine Datenmigration. Kein Betreuungsvertrag nötig.
Betreuen Sie auch einzelne Themen — oder nur „alles oder nichts“?
Beides. Viele Praxen starten mit einem Thema (etwa der IT-Sicherheitsrichtlinie oder der Datensicherung) und übergeben uns später mehr. Sie entscheiden das Tempo.
Was kostet die Betreuung?
Das hängt von Praxisgröße und Umfang ab. Unser Modell: Die monatliche Pauschale deckt die technische Wartung, das Monitoring und das Patchmanagement ab — Support rechnen wir davon getrennt nach Aufwand ab. Läuft alles, entstehen also keine zusätzlichen Kosten. So zahlen Sie keine Support-Flatrate mit, die Sie im besten Fall nie ausschöpfen. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen eine konkrete Größenordnung.
Sicherheit & Pflichten
Gilt die IT-Sicherheitsrichtlinie wirklich auch für meine kleine Einzelpraxis?
Ja. Die Basisanforderungen der Anlage 1 gelten für jede Praxis — unabhängig von der Größe. Der Umfang ist für kleine Praxen aber bewusst überschaubar gehalten.
§ 75b oder § 390 SGB V — was stimmt denn nun?
Beides meint dieselbe Richtlinie: Sie wurde ursprünglich auf Grundlage von § 75b SGB V erlassen; die Rechtsgrundlage ist inzwischen § 390 SGB V. Wenn Sie noch Unterlagen mit „§ 75b“ haben, sind die inhaltlich nicht automatisch falsch — aber vermutlich nicht mehr aktuell.
Was ist seit Oktober 2025 neu in der Richtlinie?
Verbindlich sind u. a.: Einweisung und regelmäßige Schulung des Praxispersonals, geregelte Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Passwort-Wechsel beim Ausscheiden von Mitarbeitern, die Verpflichtung externen Personals und ein geregelter Umgang mit Spam-E-Mails.
Muss ich die ePA anbieten?
Die ePA-Anbindungsfähigkeit ist für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen verpflichtend; was Sie im Alltag aktiv nutzen, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Wir richten die Technik so ein, dass alle Pflichten erfüllt sind.
Dürfen Patientendaten in die Cloud?
Unter Bedingungen: durchgehende Verschlüsselung, geklärter Datenstandort, Auftragsverarbeitungs-Vertrag und eine sorgfältige Anbieterauswahl. Wir setzen nur Lösungen ein, die das nachweislich erfüllen. Und falls Sie bewusst in die Cloud möchten: Mit c5cloud.de betreiben wir ein eigenes Angebot für regulierte Branchen — einen nach BSI C5 (Typ 2) testierten Cloud-Speicher aus deutschen Rechenzentren, Ende-zu-Ende-verschlüsselt, mit revisionssicheren Zugriffsprotokollen und von uns persönlich betreut.
Betrieb & Notfall
Muss ich für einen Wechsel meine Praxis schließen?
Nein. Wir übernehmen im laufenden Betrieb: erst dokumentieren und vorbereiten, dann an einem patientenfreien Zeitfenster umstellen — typischerweise merken Ihre Patientinnen und Patienten davon nichts.
Sind Sie im Notfall erreichbar?
Während unserer Servicezeiten (Mo–Fr 08–17 Uhr, Sa 09–13 Uhr) erreichen Sie uns direkt. Für kritische Ausfälle außerhalb dieser Zeiten treffen wir mit Betreuungskunden eine klare Notfallvereinbarung.
Was mache ich JETZT bei Verdacht auf einen Trojaner?
Drei Sofort-Regeln: 1. Betroffene Geräte vom Netz trennen — Netzwerkkabel ziehen, WLAN aus. 2. Geräte eingeschaltet lassen: nicht herunterfahren und nicht neu starten. Im Arbeitsspeicher stecken Spuren und manchmal sogar Schlüssel, die beim Ausschalten unwiederbringlich verloren gehen; das BSI empfiehlt in seiner Checkliste für IT-Sicherheitsvorfälle ausdrücklich, betroffene Systeme vom Netz zu trennen, sie aber nicht auszuschalten. 3. Nichts anklicken, nichts bezahlen, nichts löschen — die Erpressernachricht mit dem Handy fotografieren. Dann uns anrufen: ☎ 0911 / 14 8 70 80 90 — alles Weitere übernehmen wir. Wichtig zu wissen: Sind Patientendaten betroffen, läuft ab Ihrer Kenntnis eine 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Datenschutzaufsicht — die technischen Fakten dafür liefern wir Ihnen.
Arbeiten Sie vor Ort oder per Fernwartung?
Beides. Vieles lösen wir schnell und sicher per verschlüsselter Fernwartung; für Einrichtung, Netzwerk und alles, was Hände braucht, kommen wir zu Ihnen.
Lernen wir uns kennen.
15 Minuten, kostenlos, unverbindlich — und danach wissen Sie, woran Sie mit Ihrer Praxis-IT sind.
oder rufen Sie an: ☎ 0911 / 14 8 70 80 90